Seit 2009 muss jeder Bürger mit einem Wohnsitz in Deutschland eine Krankenversicherung abgeschlossen haben. Ob sich der Versicherte für eine gesetzliche oder eine private Krankenversicherung entscheidet, ist ihm freigestellt, egal, ob er angestellt oder selbstständig ist. Um im Hinblick auf die passende Krankenversicherung die individuell richtige Wahl treffen zu können, lohnt es sich, gesetzliche und private Krankenversicherungen im Vergleich zu betrachten.
Die Wahl des Arztes
Grundsätzlich können sowohl Privatversicherte als auch gesetzlich Versicherte wählen, welchen Arzt sie konsultieren müssen. Allerdings müssen Versicherte bei gesetzlichen Krankenkassen drauf achten, dass der Mediziner eine Kassenzulassung besitzt. Ein weiterer wichtiger Unterschied: Gesetzliche Krankenkassen übernehmen keine Kosten eines Heilpraktikers, bei den privaten Krankenversicherungen werden auch die Kosten für homöopathische Behandlungen ersetzt.
Zuzahlungen bei der privaten und bei der gesetzlichen Krankenkasse
Gesetzlich Versicherte müssen je Quartal 10 Euro Praxisgebühr bezahlen, bei der privaten Krankenkasse fällt diese Gebühr nicht an. Verordnet der Arzt ein Medikament, so zahlen gesetzlich Versicherte in der Regel einen Eigenanteil von fünf Euro, den Restbetrag übernimmt die Versicherung. Versicherte einer privaten Krankenkasse müssen zunächst den vollen Rechnungsbetrag für Medikament, erhalten diesen jedoch später ganz oder teilweise zurück. Private Krankenkassen bieten unterschiedliche Tarifmodelle an. Bei einigen Tarifen ist der zu zahlende Eigenanteil höher, dafür ist der monatliche Beitragssatz niedriger.
Leistungen im Falle eines stationären Krankenhausaufenthaltes
Versicherte gesetzlicher Krankenkassen müssen, falls ein stationärer Krankenhausaufenthalt notwendig wird, die nächstgelegene Klinik aufsuchen und sind in Mehrbettzimmern untergebracht. Privatversicherte können das Krankenhaus, in dem sie behandelt werden möchten, frei wählen. Dort können sie, je nach Tarif, ein Einzel- oder Zweibettzimmer belegen. Üblich sind außerdem eine Chefarztbehandlung sowie eine gesonderte Verpflegung.
Die Höhe der Beiträge
Die Beitragshöhe richtet sich bei privat Versicherten nach Alter, Gesundheitszustand und Geschlecht des Versicherten sowie nach dessen gewählten Tarif. Versicherte bei einer gesetzlichen Krankenkasse zahlen einen bestimmten Anteil ihres Bruttolohnes, der Rest wird vom Arbeitgeber übernommen. Die Wahl zwischen einer privaten und einer gesetzlichen Krankenkasse hängt also in erster Linie von individuellen Faktoren wie Einkommen oder Gesundheitszustand ab.
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